Jetzt ist die Zeit, sich für die Sonderausschüttung der VG WORT zu melden! Wenn du Autorin oder Autor bist und in den Bereichen Belletristik, Kinder- und Jugendbuch, Autobiografien oder Lyrik publizierst, solltest du diese Gelegenheit nicht verpassen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich dir, was die Sonderausschüttung ist, wie du dich dafür melden kannst und welche Vorteile der Wahrnehmungsvertrag bei der VG WORT für dich bietet.
Was ist die Sonderausschüttung der VG WORT?
Alle drei Jahre führt die VG WORT die Sonderverteilung der Bibliothekstantieme für öffentliche Bibliotheken durch. Diese Ausschüttung richtet sich an Urheber, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT haben und in den Bereichen Belletristik, Kinder- und Jugendbuch, Autobiographien und Lyrik veröffentlichen.
Wenn du Werke in den Ausleihbeständen öffentlicher Bibliotheken hast, aber in den letzten drei Jahren keine Bibliothekstantieme erhalten hast, kannst du rückwirkend für bis zu zehn Jahre Print-Bücher melden. Aber aufgepasst: Du bekommst nur etwas aus der Sonderausschüttung, wenn du für deine Bücher in den letzten drei Jahren wirklich null Euro bekommen hast. Das gilt allerdings nicht für Anthologien, siehe nächster Absatz.
Besonders wichtig ist die Sonderausschüttung, wenn du Beiträge in literarischen Sammelwerken, Anthologien, Zeitschriften sowie in Kinder- und Jugendbüchern veröffentlicht hast. Denn diese Werke kannst du ausschließlich bei der Sonderausschüttung melden.
Wichtig: Keine E-Mail an Frau Nagel
Das klingt skurril, oder? Aber es kursieren noch immer Blogs, die beschreiben, dass man Frau Nagel von der VG WORT eine Mail schreiben und um das Meldeformular für die Sonderausschüttung bitten soll. Doch auch die VG WORT ist in der digitalen Transformation angekommen. Daher sende Frau Nagel bitte keine Mail.
Tipp: Nutze das Verzeichnis der Deutschen Nationalbibliothek
Bist du nicht sicher, ob das Buch oder die Zeitschrift, in dem dein Beitrag veröffentlicht wurde, meldefähig ist? Dann recherchiere in der Deutschen Nationalbibliothek. Du kannst dort nach dem Titel suchen oder nach der ISBN bzw. ISSN. Ist das Buch dort gelistet, steht einer Meldung im Rahmen der Sonderausschüttung nichts im Wege. Hat der Verlag ein Buch oder eine Zeitschrift noch nicht bei der DNB gemeldet, kannst du den Verlag bitten, dass möglichst schnell nachzuholen. Tatsächlich muss jede Publikation in Deutschland bei der DNB hinterlegt werden, d.h. physisch zugesandt werden.
Grundlagen des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT
Der Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT ist ein wichtiger Schritt für Autorinnen und Autoren, die von den Ausschüttungen profitieren möchten. Dieser Vertrag ermöglicht es dir, Tantiemen für deine veröffentlichten Texte zu erhalten, sei es in Print- oder Online-Form.
Der Vertrag ermöglicht es Autorinnen und Autoren, Tantiemen für ihre Werke zu erhalten, die in Bibliotheken ausgeliehen oder digital veröffentlicht werden. Neben Printmedien können auch online veröffentlichte Texte Tantiemen generieren, sofern die entsprechenden Zählmarken der VG WORT auf der Website integriert sind und eine Mindestanzahl an Zugriffen erreicht wird. Beispiel: Du hast einen Artikel in einer Online-Zeitung veröffentlicht und die melden die Zugriffe über Zählmarken bei der VG WORT.
Bitte beachte, dass Autoren und Autorinnen von fach-, sach- oder wissenschaftlichen Texten ihre Werke in der Abteilung Wissenschaft anmelden müssen, um an den Ausschüttungen aus dem wissenschaftlichen Bibliotheksbereich teilzunehmen.
Vorteile des Wahrnehmungsvertrags
- Tantiemen für Printmedien: Durch den Wahrnehmungsvertrag erhältst du Tantiemen für Werke, die in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden.
- Einkünfte aus Online-Veröffentlichungen: Wenn du deine Texte online veröffentlichst, kannst du ebenfalls Tantiemen erhalten. Voraussetzung ist, dass du die Zählmarken der VG WORT auf deiner Website einsetzt und eine bestimmte Mindestanzahl an Zugriffen erreicht wird.
- Rückwirkende Meldemöglichkeiten: Wenn du in den letzten drei Jahren keine Tantiemen erhalten hast, kannst du auch Werke aus den letzten zehn Jahren rückwirkend melden.
- Teilnahme an Ausschüttungen für wissenschaftliche Werke: Autoren von Fachtexten können sich in der Abteilung Wissenschaft melden und an den entsprechenden Ausschüttungen teilnehmen.
Um einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen, musst du dich direkt an die VG WORT wenden. Auf ihrer Website findest du die notwendigen Informationen und Formulare.
Wie du die Meldung zur Sonderausschüttung der VG WORT machst
Die Meldung deiner Werke nimmst du im Meldeportal T.O.M vor. Um das nutzen zu können, musst du einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben, wie oben beschrieben. Das Portal ist nicht besonders sexy gestaltet, sein User Interface ist recht altmodisch und nicht gerade intuitiv. Du brauchst also anfangs etwas Zeit, um dich darin zurecht zu finden, plane also nicht zu knapp vor dem Abgabeschluß.
Nach dem Login navigierst du zu „Bibliothekstantieme Sonderausschüttung“ und klickst auf „Meldung erstellen“.
Dann folgt eine Überraschung: Du wirst auf ein neues Interface geleitet 😀
Immerhin, ab da ist die Eingabemaske relativ selbsterklärend. Du gibst ISBN, ISSN oder Titel des Werkes ein, das du melden willst und solltest fündig werden. Falls nicht: Check es bei der DNB wie oben beschrieben.
Fazit
Die Sonderausschüttung der VG WORT bietet dir die Chance, für deine kreativen Werke eine kleine Vergütung zu erhalten. Stelle sicher, dass du einen Wahrnehmungsvertrag hast und deine Werke rechtzeitig im Meldeportal T.O.M. einträgst. Halte dich über die Fristen und Anforderungen auf dem Laufenden, um keine Möglichkeit zu verpassen! Besuche auch die VG WORT-Website für weitere Informationen: VG WORT – Ausschüttungen.
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