Luka Peters

Notizen aus den Weiten des Menschseins

Der Countdown läuft: VGWort-Meldefrist 2025

Wenn du als Autor:in von der Sonderausschüttung der VG Wort profitieren möchtest, ist jetzt ein guter Moment, einen prüfenden Blick auf deine Veröffentlichungen zu werfen. Der Stichtag ist der 31. Januar 2026. Bis dahin hast du Zeit, alles zu melden, was meldefähig ist.

Vielleicht hast du deine Texte über Jahre hinweg ganz selbstverständlich veröffentlicht: Ein Artikel hier, ein Essay dort, E-Books in mehreren Shops. Was viele nicht wissen: Auch ausführliche Buchbesprechungen gehören zu den meldefähigen Texten. Vielleicht führst du sogar schon eine Werkliste als Tabelle, um den Überblick zu behalten. Falls ja: Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, diese Liste hervorzuholen. Sie ist dein wichtigstes Werkzeug für deine Schritte in der METIS-Meldung.

Brauchst du eine solche Werkliste noch? Ich stelle dir hier eine Excel-Vorlage zum Herunterladen zur Verfügung.

Du kannst alle fremden Websites, alle Bookshops, wirklich jede Veröffentlichungsplattform, auf der deine Texte erschienen sind, melden – sofern sie ein deutsches Impressum haben.

Welche Texte kannst du melden?

Du weißt nun schon, dass du Essays, Artikel in Online-Zeitschriften, Gastbeiträge auf Blogs, Buchbesprechungen und E-Books melden kannst.
Aber welchen Kriterien müssen sie entsprechen, um meldefähig zu sein?
Im Rahmen der Sonderausschüttung lassen sich Texte im Internet sowie Online-E-Books melden, wenn sie ohne Zählpixel veröffentlicht wurden. Denn genau für diese Fälle ist die METIS-Sonderausschüttung gedacht: Deine Werke sind online und daher kopierbar, aber du hast keine Möglichkeiten, selbst ein Zählpixel dort einzubauen. Diese Form der Vergütung ist eine nachträgliche Wertschätzung deiner Arbeit.

Die VG Wort gibt klare Kriterien dafür vor, welche Texte gemeldet werden können. Die wichtigsten solltest du kennen:

  • Deine Texte dürfen nicht auf deiner eigenen Website erschienen sein.
  • Die jeweilige Website oder der Shop muss ein deutsches Impressum haben.
  • Bei E-Books gilt: kein hartes DRM. Wasserzeichen oder weiches DRM sind erlaubt.
    • Aus diesem Grund entfallen alle E-Books, die nur mit einer Adobe ID gelesen werden können.
    • Auch E-Books die für Amazon Kindle mit dem KDP erstellt wurden, können nicht gemeldet werden.
  • Ob ein Text kostenlos zugänglich ist oder verkauft wird, spielt keine Rolle.
  • Für Online-E-Books gelten zusätzliche formale Vorgaben (klare Urheberangaben, Verfügbarkeit).
  • Die Texte müssen Originalwerke sein, d.h. sie dürfen nicht mit KI erstellt worden sein.

Wenn du professionell und seriös veröffentlicht hast, erfüllst du diese Anforderungen in vielen Fällen bereits. Womit ich nicht sagen will, dass Veröffentlichungen auf Amazon Kindle nicht seriös und professionell sein können, aber sie sind dennoch nicht meldefähig. E-Books, die über andere Plattformen, wie zum Beispiel tredtion oder ePubli, veröffentlicht wurden, sind meldefähig und werden durch diese Partner sehr breit an Buchplattformen verteilt.

Der entscheidende Punkt: Bookshops nicht vergessen

Ein Aspekt wird immer wieder unterschätzt: E-Books kannst du mehrfach melden, sofern sie in mehreren deutschen Online-Shops erhältlich sind.
Das bedeutet konkret:
Hast du dasselbe E-Book zum Beispiel bei verschiedenen Tolino-Partnern, bei einem unabhängigen Shop sowie über eine Bibliotheksplattform angeboten? Dann zählt jede dieser Plattformen als eigene Meldung. Es kann vorkommen, dass die VG Wort einzelne deiner Meldungen später ablehnt. Ein möglicher Grund ist, dass sie nur scheinbar individuelle Vertriebswebseiten sind, aber tatsächlich zum selben Konzern gehören. Ein Beispiel wären Thalia und Osiander. Hier reicht es, wenn du dein E-Book nur mit einer der beiden Bookshops meldest, denn du willst Dupletten vermeiden.

Hast du verschiedene E-Books auf der gleichen Buchhandelsplattform einstehen? Du musst – und kannst – nicht jedes einzeln für die Sonderausschüttung melden. Vielmehr gibst du im Meldeprozess über ein vorformuliertes Drop-Down-Menü an, wieviele E-Books du auf dieser Plattform hast, die Titel interessieren dabei nicht im Einzelnen. Sie dir dazu auch mein Video weiter unten an.

Natürlich wird man nicht reich durch Ausschüttungen der VG Wort, aber sie können beispielsweise die Hostingkosten für deinen Blog einspielen. Letztlich liegt das Potential nicht in der einzelnen Meldung, sondern in der Summe der vielen kleinen Beträge.

Jedenfalls ist das bisher so und gilt auch für dieses Jahr noch. Aber aufgepasst: Die METIS-Sonderausschüttung gibt es ab 2026 in dieser Form nicht mehr, denn mit der METIS-Reform 2026 kommt ein anderes Modell der Ausschüttungen.
Was du jetzt nicht meldest, kannst du eventuell später nicht nachträglich melden.

Unterstützung: Schritt für Schritt durch METIS

Bereitet dir der Gedanke an das METIS-Tool Kopfschmerzen? Findest du, es sieht kompliziert aus? Du bist damit nicht allein und deshalb habe ich ein Video erstellt, in dem ich Schritt für Schritt zeige, wie du deine METIS-Meldungen vornimmst. Anschließend kannst du deine Werkliste vornehmen und Meldung für Meldung durchführen.

Für wen lohnt sich der Aufwand besonders?

Die Sonderausschüttung entfaltet ihre Wirkung vor allem für Autor:innen,

  • die auf vielen unterschiedlichen Websites mit deutschem Impressum veröffentlicht haben,
  • die ihre E-Books breit streuen statt exklusiv zu binden,
  • die über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich publiziert haben.

Sie belohnt weniger den großen Einzelhit als vielmehr Präsenz, Verbreitung und Ausdauer.

Fazit: Nimm deine Arbeit ernst – auch rückwirkend

Diese Sonderausschüttung ist kein Bonus und kein Trick. Sie ist eine nachträgliche Anerkennung für Texte, die längst geschrieben, veröffentlicht und gelesen wurden.

Los geht’s:

Video ansehen.
Liste hervorholen.
Websites prüfen.
Bookshops zählen.
METIS öffnen.


Bildnachweise
Cup of Coffe: Image by cromaconceptovisual from Pixabay
Header: Image by Animal Planet from Pixabay

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